Förderungen für Photovoltaik und Stromspeicher

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Neues Förderprogramm der KfW

  • bis zu 10.200 Euro Zuschuss

  • PV, Speicher & Wallbox

  • für E-Auto Besitzer

Förderungen für Photovoltaik

  • staatliche Zuschüsse

  • zinsgünstige Kredite der KfW

  • fixe Einspeisevergütung

Förderprogramme der Bundesländer

  • Zuschüsse der Länder

  • PV und Speicher

  • Förderungen in Städten

KfW 442: Solarförderung 2024 geht weiter

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Jahr 2024 fördert gezielt Sanierungs- und Energieeffizienzmaßnahmen, um den Übergang zu erneuerbaren Energien zu unterstützen und die Energieeffizienz in Gebäuden zu erhöhen. Diese Initiativen der Bundesregierung sollen dazu beitragen, die Nachhaltigkeit im Bausektor zu stärken.

Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Fördermaßnahmen und -konditionen aufgrund der dynamischen finanziellen Lage des Bundes Schwankungen unterliegen können. Daher ist es ratsam, regelmäßig die aktuellen Richtlinien zu überprüfen.

Hier ist eine Übersicht über die verschiedenen Fördermaßnahmen und deren Voraussetzungen:

Die Solarförderungen für 2024

Das Förderprogramm KfW 270

Finanzierungsoption mit einem effektiven Jahreszins ab 4,72 % für Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung, Netze sowie Speicher. Geeignet für verschiedene erneuerbare Energiequellen wie Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und mehr. Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen gleichermaßen zugänglich..

Das Förderprogramm KfW 442

Für private Haushalte, die ein Elektroauto besitzen. Bis Zu 10.200 € Förderung für Photovoltaikanlage, Speicher und Wallbox.

Die Eile zahlt sich aus, da der Förderfonds nur für etwa 50.000 Anträge vorgesehen ist.

Einspeisevergütung für 20 Jahre

Das Förderprogramm differenziert die Vergütung für Photovoltaikanlagen je nach Leistung in Kilowatt-Peak (kWp) und der Art der Einspeisung. Es gewährt eine festgelegte Vergütung von 8,2 Cent pro Kilowattstunde, was nicht nur die Amortisation der Anlage fördert, sondern auch zur Tilgung von Darlehen genutzt oder als Kreditsicherheit für den Solarkredit dienen kann.

Mehrwertsteuer Wegfall

Die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp wird von 19 % auf 7 % gesenkt. Diese Steuersatzreduktion gilt nicht nur für den Kauf der Anlagen, sondern erstreckt sich auch auf die Kosten für Installation und Wartung.

Steuerliche Befreiung

Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind unbefristet von der Einkommensteuer befreit, geltend für Einfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und bis 15 kWp pro Wohnung. Eigenstromversorgung bis 30 kWp ist einkommensteuerfrei.

Regionale Förderungen

Einige Regionen, wie Regensburg, fördern die Installation neuer Photovoltaikanlagen mit spezifischen Beträgen pro kWp Anlagenleistung.

Neues Förderprogramm der KfW:

Bis zu 10.200 Euro für Lade­station, Photo­voltaik­anlage und Strom­speicher

Ab dem 26. September 2023 können Besitzer eines E-Autos bei dem gemeinsamen Kauf einer PV-Anlage, eines Solarstromspeichers und einer Wallbox bis zu 10.200 Euro sparen. Die neue KfW-Förderung „Solar­strom für Elektro­autos“ soll das umweltfreundliche Laden von Elektroautos mit selbst erzeugtem Strom fördern. Welche Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sein müssen und was genau gefördert wird, erfahren Sie hier.

Was wird von der KfW gefördert?

Ziel des neuen KfW-Förderprogramms "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" ist die häusliche Anschaffung und Installation einer Ladestation für das eigene Elektroauto. In Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher soll das umweltfreundliche Aufladen mit selbst erzeugtem Solarstrom gefördert werden.

Wallbox ab 11 kW

Der Erwerb einer neuen Ladeeinrichtung, wie zum Beispiel einer Wallbox, mit einer Ladekapazität von mindestens 11 Kilowatt (kW).

PV-Anlage ab 5 kWp

Der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 Kilowattpeak (kWp).

Stromspeicher ab 5 kWh

Der Erwerb eines neuen Solarstromspeichers mit einer nutzbaren Speicherkapazität von mindestens 5 Kilowattstunden (kWh).

Installation und Inbetriebnahme

Der komplette Einbau und Anschluss von PV, Speicher und Wallbox.

Energiemanagement

Die Einrichtung eines Energiemanagement-System für die Überwachung und Steuerung des Systems.

Wann bekommen Sie die Förderung?

Um die Förderung beantragen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Stellen Sie den Antrag vor der Anschaffung von Wallbox, Photovoltaikanlage, Stromspeicher und Energiemanagementsystem.

Besitz eines E-Autos

Sie erhalten die Förderung nur, wenn ein privates Elektroauto auf Sie oder ein Haushaltsmitglied zugelassen ist bzw. ein E-Auto bestellt wurde.

Kombinierter Kauf

Die neue Wallbox, Photovoltaikanlage, der Solarstromspeicher und Energiemanagementsystem müssen zusammen angeschafft und installiert werden.

Bestandsgebäude

Sie wohnen bereits in dem Haus, für das die Systeme angeschafft werden. Wichtig: Die Immobilie muss Ihnen gehören und von Ihnen selbst genutzt werden.

Ablauf der Antragstellung

Termine, Fristen und Auszahlung

1

Antrag stellen:

Seit dem 26. September 2023 können Sie einen Antrag auf die Förderung im Kundenportal der KfW stellen.

2

Zusage der KfW abwarten

Sobald die KfW Ihren Antrag bewilligt hat, können Sie den Kauf und die Installation für Wallbox, Photovoltaikanlage, Stromspeicher und Energiemanagementsystem beauftragen.

3

Nachweise einreichen

Ist die Inbetriebnahme der Komponenten erfolgreich abgeschlossen, reichen Sie die Rechnungen der Kosten und Leistungen sowie den Nachweis Ihres Elektroautos über das Kundenportal "Meine KfW" ein.

4

Auszahlung Ihres Zuschusses:

Die Auszahlung erfolgt frühestens ab März 2024.

Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen

  1. Einspeisevergütung

  2. zinsgünstiger KfW Kredit

Staatliche, kommunale und landesweite Stellen bieten finanzielle Unterstützung für Solaranlagen. Die bedeutendsten Unterstützungen umfassen die Einspeisevergütung gemäß EEG sowie das Förderungsprogramm 270 der KfW. Diese werden durch spezifische Förderangebote der Bundesländer und Regionen ergänzt.

Einspeisetarife gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Jeder, der durch erneuerbare Energien (z.B. Solar, Wind und Wasserkraft) Strom erzeugt und in das öffentliche Stromnetz einspeist, erhält gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Vergütung. Das bedeutet, für jede erzeugte Kilowattstunde grünen Strom wird ein vorher festgelegter Betrag seitens des Staates ausgezahlt. Die Vergütung für den nachhaltigen Strom wird über einen garantierten Zeitraum von 20 Jahren gezahlt, um die Nutzung von erneuerbaren Energien zu fördern.

Seit dem 30. Juli 2022 sind neue Tarife für die Vergütung von Strom aus Photovoltaikanlagen in Kraft getreten, die ab diesem Datum in Betrieb genommen wurden. Diese Tarife unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um eine Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung (Eigenversorgung) oder um eine Einspeisevergütung bei Volleinspeisung handelt. Die gleichen Vergütungssätze gelten auch für neu errichtete Anlagen, die im Jahr 2023 in Betrieb genommen werden.

Die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaik richtet sich nach der Leistung der Anlage:


Feste Einspeisevergütung für Überschusseinspeisung

Nennleistung Ihrer Photovoltaikanlage

Einspeisevergütung für jede Kilowattstunde

bis 10 kWp

8,20 Cent

bis 40 kWp

7,10 Cent

bis 750 kWp

5,80 Cent

Feste Einspeisevergütung für Volleinspeisung

Nennleistung Ihrer Photovoltaikanlage

Einspeisevergütung für jede Kilowattstunde

bis 10 kWp

13,00 Cent

bis 40 kWp

10,90 Cent

bis 750 kWp

10,90 Cent

Sichern Sie sich Ihre Einspeisevergütung mit eigener Photovoltaikanlage

  1. Fragen zum Projekt beantworten

  2. Persönliches Angebot erhalten

  3. Neue Solaranlage nutzen und freuen

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Photovoltaik Förderung Hessen

Photovoltaik Förderung Mecklenburg-Vorpommern

Photovoltaik Förderung Niedersachsen

Photovoltaik Förderung Nordrhein-Westfalen

Photovoltaik Förderung Rheinland-Pfalz

Photovoltaik Förderung Saarland

Photovoltaik Förderung Sachsen

Photovoltaik Förderung Sachsen-Anhalt

Photovoltaik Förderung Schleswig-Holstein

Photovoltaik Förderung Thüringen

Ihre Vorteile

Einspeisevergütung

Betreiber von PV-Anlagen erhalten eine festgelegte Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde Strom über einen Zeitraum von 20 Jahren. Die Entlohnung für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom wurde für Anlagen bis zu einer Kapazität von 10 kWp auf 8,2 Cent pro Kilowattstunde erhöht.

Marktprämie

Mit der Einführung des EEG 2012 wurde die Einspeisevergütung durch die Marktprämie ergänzt. Anlagenbetreiber können den erzeugten Strom direkt vermarkten und erhalten zusätzlich zur erzielten Markteinspeisung eine Prämie, um wirtschaftlich konkurrenzfähig zu sein.

Direktverbrauch und Eigenversorgung

Anlagenbetreiber haben die Möglichkeit, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen, anstatt ihn in das Netz einzuspeisen. Dies wird als Direktverbrauch oder Eigenversorgung bezeichnet. Überschüssiger Strom kann jedoch in das Netz eingespeist werden, falls der Eigenbedarf nicht gedeckt ist.

Mieterstrommodell

Das Mieterstrommodell ermöglicht es, den vor Ort erzeugten Solarstrom direkt an Mieterinnen und Mieter zu verkaufen. Dadurch können auch Menschen ohne eigene Dachflächen von der PV-Nutzung profitieren. Im Rahmen der EEG-Novelle wurde dieser Aufschlag erhöht und variiert je nach Größe der Anlage zwischen 2,37 und 3,79 Cent pro Kilowattstunde.

KfW-Förderung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme für erneuerbare Energien, darunter auch die Photovoltaik. Hierzu zählen zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für den Bau von PV-Anlagen.

Bei PV-Modulen, die in Fassaden integriert sind, steigt die Unterstützung auf 300 Euro pro kWp mit einer maximalen Grenze von 9.000 Euro. Für Photovoltaikanlagen auf neu errichteten Gründächern beträgt die Förderung 200 Euro pro kWp, bis zu einem Maximum von 6.000 Euro.

Steuerliche Vorteile

Dabei gibt es drei verschiedene Arten:

Investitionsabzugsbetrag:3 Jahre vor der Investition 50% des Kaufpreises der Photovoltaik Anlage steuerlich absetzen.

Sonderabschreibung: 20% des Anschaffungspreises der Photovoltaik Anlage in den ersten 5 Jahren abzusetzen.

Absetzung für Abnutzung: 20 Jahre lang je 5% jährlich von der Solaranlage steuerlich absetzen.

EEG-Umlage und Eigenversorgungsumlage

Es ist wichtig zu beachten, dass Anlagenbetreiber, die ihren selbst erzeugten Strom teilweise oder vollständig selbst verbrauchen, unter Umständen die EEG-Umlage und die Eigenversorgungsumlage entrichten müssen.

Ausschreibungen

Seit 2015 werden PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 750 kWp in Deutschland im Rahmen von Ausschreibungen vergeben. Betreiber, die den Zuschlag erhalten, können den erzeugten Strom direkt vermarkten.

Net-Metering

Net-Metering, bei dem der eingespeiste Strom mit dem bezogenen Strom verrechnet wird, ist in Deutschland weniger verbreitet als in anderen Ländern. Hier erfolgt die Vergütung in der Regel nach den oben genannten Mechanismen.